Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten „ESG“
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren "Artikel 4 TVO"
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsent-scheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt.
Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken "Artikel 5 TVO"
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess "Artikel 6 TVO"
Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant erachtet, da davon ausgegangen wird, dass diese bereits durch die Anbieter berücksichtigt und in deren vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird hierzu in den vorvertraglichen Informationen des Anbieters eine entsprechende Erläuterung erfolgen.